Rheinland-Pfalz – Aufgrund der trockenen Witterung besteht wieder erhöhte Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht in unserem Bereich zwischen drei und vier von fünf. Dies besagt, eine hohe Gefahr für einen Waldbrand. Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz (LFV RLP) folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher! Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.
Hier die Verhaltensregeln, die jeder ergreifen kann:

  • Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.
  • Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).
  • Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).
  • In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines Rauchverbot.
  • Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
  • Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen.
  • Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.
  • Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.

Und ist es doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte diesen sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden.
Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen.